So gewährleisten Sie die Sicherheit mit der DGUV-Prüfung für tragbare Elektrogeräte

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Tragbare elektrische Geräte sind sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich weit verbreitet. Von Laptops bis hin zu Elektrowerkzeugen machen diese Geräte unser Leben einfacher und effizienter. Allerdings stellen sie auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß gewartet und überprüft werden. Eine Möglichkeit, die Sicherheit tragbarer Elektrogeräte zu gewährleisten, ist die DGUV-Prüfung, eine deutsche Sicherheitsverordnung, die regelmäßige Inspektionen und Tests elektrischer Geräte vorschreibt.

Was ist die DGUV-Prüfung?

Bei der DGUV-Prüfung, auch Gesetzliche Unfallversicherungsordnung genannt, handelt es sich um eine Reihe von Richtlinien und Vorschriften, die die Sicherheit elektrischer Geräte am Arbeitsplatz regeln. Arbeitgeber müssen ihre tragbaren Elektrogeräte regelmäßig überprüfen und testen, um sicherzustellen, dass sie für die Verwendung durch Mitarbeiter sicher sind.

Ziel der DGUV Prüfung ist es, Unfälle und Verletzungen durch fehlerhafte elektrische Geräte zu verhindern. Durch die Durchführung regelmäßiger Inspektionen und Tests können Arbeitgeber potenzielle Gefahren erkennen und beheben, bevor sie ein Risiko für die Arbeitnehmer darstellen.

So führen Sie die DGUV-Prüfung für tragbare Elektrogeräte durch

Die Durchführung der DGUV-Prüfung für tragbare Elektrogeräte umfasst eine Reihe von Schritten, um sicherzustellen, dass die Geräte sicher im Gebrauch sind. Hier sind einige wichtige Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Sichtprüfung: Beginnen Sie mit einer Sichtprüfung des tragbaren Elektrogeräts auf Anzeichen von Beschädigung, Abnutzung oder Korrosion. Überprüfen Sie das Netzkabel, die Stecker und Anschlüsse auf ausgefranste oder freiliegende Drähte.
  2. Funktionstest: Testen Sie die Funktionalität des Geräts, indem Sie es anschließen und einschalten. Stellen Sie sicher, dass es ordnungsgemäß funktioniert und keine Anzeichen einer Fehlfunktion aufweist.
  3. Isolationswiderstandstest: Verwenden Sie ein Multimeter, um den Isolationswiderstand des Geräts zu testen. Dieser Test hilft festzustellen, ob die Isolierung intakt ist und kann Stromschläge verhindern.
  4. Leckstromtest: Führen Sie einen Leckstromtest durch, um zu prüfen, ob vom Gerät Leckstrom ausgeht. Ein zu hoher Leckstrom kann ein Zeichen für ein defektes Gerät sein.
  5. Erdungsdurchgangstest: Testen Sie den Erdungsdurchgang des Geräts, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß geerdet ist. Dieser Test hilft, elektrische Brände und Stromschläge zu verhindern.
  6. Führen von Aufzeichnungen: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über die Inspektion und Prüfung jedes tragbaren Elektrogeräts. Diese Dokumentation ist für die Einhaltung der DGUV Prüfungsordnung zwingend erforderlich.

Abschluss

Die Gewährleistung der Sicherheit tragbarer Elektrogeräte ist von entscheidender Bedeutung, um Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Durch die Beachtung der Richtlinien der DGUV Prüfung und die Durchführung regelmäßiger Kontrollen und Prüfungen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen und Sicherheitsvorschriften einhalten.

Denken Sie daran, bei der Verwendung tragbarer Elektrogeräte stets der Sicherheit Priorität einzuräumen und eventuell auftretende Probleme umgehend zu beheben. Indem Sie diese Vorsichtsmaßnahmen treffen, können Sie eine sichere und produktive Arbeitsumgebung für alle schaffen.

FAQs

1. Wie oft sollten tragbare Elektrogeräte überprüft werden?

Tragbare Elektrogeräte sollten mindestens einmal im Jahr überprüft werden, bei Einsatz in Umgebungen mit hohem Risiko oder starker Beanspruchung auch häufiger. Regelmäßige Inspektionen helfen, mögliche Gefahren zu erkennen und Unfälle zu verhindern.

2. Wer ist für die Durchführung der DGUV-Prüfung für ortsveränderliche Elektrogeräte zuständig?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass ortsveränderliche Elektrogeräte gemäß den Vorschriften der DGUV Prüfung geprüft und geprüft werden. Sie können eine qualifizierte Person benennen oder einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Inspektionen beauftragen.

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