DGUV Vorschrift 3: So erstellen und pflegen Sie Prüfpläne für tragbare Geräte

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Die DGUV Vorschrift 3 ist ein Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das die Anforderungen an die Prüfung tragbarer Geräte am Arbeitsplatz regelt. Unter tragbaren Geräten versteht man alle Werkzeuge oder Maschinen, die leicht von einem Ort zum anderen bewegt werden können, beispielsweise Elektrowerkzeuge, Leitern und Handgeräte.

Erstellung von Inspektionsplänen

Ein wesentlicher Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 ist die Festlegung regelmäßiger Prüfpläne für tragbare Geräte. Diese Zeitpläne sollten auf den Empfehlungen des Herstellers, der Häufigkeit der Verwendung und dem mit der Ausrüstung verbundenen Risikoniveau basieren. Inspektionen sollten von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das eine Schulung zur ordnungsgemäßen Inspektion und Wartung tragbarer Geräte erhalten hat.

Häufigkeit der Inspektionen

Die Häufigkeit der Inspektionen variiert je nach Art der Ausrüstung und dem mit ihrer Verwendung verbundenen Risikoniveau. Geräte mit hohem Risiko sollten häufiger überprüft werden, während Geräte mit geringerem Risiko möglicherweise nur gelegentliche Inspektionen erfordern. Es ist wichtig, detaillierte Aufzeichnungen über alle Inspektionen zu führen, einschließlich des Datums, des Namens des Inspektors und aller festgestellten Probleme.

Pflege von Inspektionsplänen

Sobald Inspektionspläne erstellt wurden, ist es wichtig, diese regelmäßig einzuhalten. Dazu gehört die Sicherstellung, dass Inspektionen rechtzeitig durchgeführt werden, dass bei Inspektionen festgestellte Probleme umgehend behoben werden und dass alle Geräte ordnungsgemäß gewartet und gelagert werden, wenn sie nicht verwendet werden. Auch das für die Durchführung von Inspektionen verantwortliche Personal sollte regelmäßig geschult werden, um sicherzustellen, dass es über bewährte Verfahren und Sicherheitsvorschriften auf dem neuesten Stand ist.

Dokumentation und Aufzeichnungen

Dokumentation und Aufzeichnungen sind wesentliche Bestandteile der Einhaltung von Inspektionsplänen für tragbare Geräte. Alle Inspektionen sollten in einem Logbuch oder einer elektronischen Datenbank dokumentiert werden, einschließlich Einzelheiten wie dem Datum der Inspektion, dem Namen des Inspektors und allen festgestellten Problemen. Diese Informationen können verwendet werden, um den Zustand von Geräten im Laufe der Zeit zu verfolgen, Trends oder Muster bei Geräteausfällen zu erkennen und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen.

Abschluss

Die Erstellung und Einhaltung von Inspektionsplänen für tragbare Geräte ist für die Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung. Die DGUV Vorschrift 3 bietet Organisationen einen Rahmen für die Umsetzung von Inspektionsplänen, einschließlich Richtlinien zur Häufigkeit von Inspektionen, Dokumentationsanforderungen und Schulungen für das Personal. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften und Best Practices können Unternehmen das Risiko von Unfällen und Verletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung tragbarer Geräte verringern.

FAQs

F: Wer ist für die Erstellung von Inspektionsplänen für tragbare Geräte verantwortlich?

A: Arbeitgeber sind für die Erstellung von Inspektionsplänen für tragbare Geräte am Arbeitsplatz verantwortlich. Sie sollten sicherstellen, dass Inspektionen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und dass die gesamte Ausrüstung ordnungsgemäß gewartet und gelagert wird, wenn sie nicht verwendet wird.

F: Was soll ich tun, wenn ich bei einer Inspektion ein Problem feststelle?

A: Wenn Sie bei einer Inspektion ein Problem feststellen, sollten Sie es umgehend beheben. Dies kann die Reparatur oder den Austausch des Geräts oder dessen Außerbetriebnahme umfassen, bis das Problem behoben werden kann. Es ist wichtig, alle bei Inspektionen festgestellten Probleme zu dokumentieren und detaillierte Aufzeichnungen über alle Wartungs- und Reparaturarbeiten zu führen.

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