dguv vorschrift 4 elektrische anlagen und betriebsmittel

Stellen Sie hier ihre direkte Anfrage
Anfrageformular
Datenschutzerklärung
firmenwagen uvv

Die DGUV Vorschrift 4, auch Gesetzliche Unfallversicherungsvorschrift 4 genannt, ist eine Reihe von Richtlinien und Vorschriften, die den Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten an Arbeitsstätten regeln. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten und Stromunfälle am Arbeitsplatz verhindern.

Übersicht zur DGUV Vorschrift 4

Die DGUV Vorschrift 4 deckt ein breites Themenspektrum rund um die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz ab. Dazu gehören die Installation, der Betrieb und die Wartung elektrischer Anlagen sowie die Schulung und Qualifizierung des Personals, das mit elektrischen Anlagen arbeitet. Die Verordnung legt auch die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf die elektrische Sicherheit fest.

Wesentliche Anforderungen der DGUV Vorschrift 4

Zu den zentralen Anforderungen der DGUV Vorschrift 4 gehören:

  • Regelmäßige Inspektion und Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte.
  • Ordnungsgemäße Kennzeichnung elektrischer Geräte und Schaltkreise.
  • Schulung und Qualifizierung des Personals, das mit Elektroinstallationen arbeitet.
  • Fachgerechte Wartung und Reparatur elektrischer Geräte.
  • Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Elektrounfällen.

Abschluss

Die DGUV Vorschrift 4 ist eine wichtige Vorschrift, die dazu beiträgt, die Sicherheit von Mitarbeitern zu gewährleisten, die an elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten. Durch die Einhaltung der in dieser Verordnung dargelegten Richtlinien können Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen und das Risiko von Stromunfällen am Arbeitsplatz verringern.

FAQs

Was ist der Zweck der DGUV Vorschrift 4?

Ziel der DGUV Vorschrift 4 ist es, die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, die am Arbeitsplatz mit elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten. Durch die Einhaltung der in dieser Verordnung dargelegten Richtlinien können Arbeitgeber das Risiko von Stromunfällen verringern und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen.

Wer ist für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 4 verantwortlich?

Für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 4 ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dazu gehört die Durchführung regelmäßiger Inspektionen und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die Schulung und Qualifizierung des Personals, das mit elektrischen Anlagen arbeitet, sowie die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Elektrounfällen.

Zum Kontaktformular

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)