DGUV Vorschrift 70: Best Practices zur Risikobewertung und -prävention

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Die DGUV Vorschrift 70 ist ein Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das bewährte Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention am Arbeitsplatz beschreibt. Ziel dieser Regelungen ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahren erkannt und Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt werden.

Risikobewertung

Der erste Schritt zur Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 ist die Durchführung einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung. Dabei geht es darum, alle möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, wie etwa gefährliche Maschinen, gefährliche Chemikalien oder schlechte Ergonomie. Arbeitgeber müssen die Wahrscheinlichkeit und Schwere dieser Gefahren einschätzen und die geeigneten Kontrollmaßnahmen zur Risikominimierung festlegen.

Es ist wichtig, die Mitarbeiter in den Gefährdungsbeurteilungsprozess einzubeziehen, da sie oft diejenigen sind, die mit dem täglichen Betrieb am Arbeitsplatz am besten vertraut sind und wertvolle Erkenntnisse über potenzielle Gefahren liefern können. Durch die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern können Arbeitgeber ein sichereres Arbeitsumfeld für alle schaffen.

Präventionsmaßnahmen

Sobald im Rahmen des Risikobewertungsprozesses Gefahren identifiziert wurden, müssen Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen umsetzen, um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu verringern. Dies kann die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die Installation von Schutzvorrichtungen an Maschinen oder die Durchführung von Schulungsprogrammen umfassen, um Mitarbeiter in angemessenen Sicherheitsverfahren zu schulen.

Auch die regelmäßige Inspektion und Wartung der Geräte ist von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollten einen Zeitplan für Routineinspektionen und Reparaturen erstellen, um sicherzustellen, dass alle Geräte ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen.

Abschluss

Insgesamt bietet die DGUV Vorschrift 70 einen umfassenden Rahmen für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Arbeitgeber ein sichereres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen und das Risiko von Unfällen und Verletzungen verringern. Es ist wichtig, die Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um Veränderungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Präventionsmaßnahmen wirksam bleiben.

FAQs

F: Wie oft sollten Risikobewertungen durchgeführt werden?

A: Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, wobei bestimmte Intervalle von der Art des Arbeitsplatzes und den vorhandenen potenziellen Gefahren abhängen. Im Allgemeinen wird empfohlen, die Gefährdungsbeurteilungen mindestens einmal im Jahr oder immer dann zu überprüfen, wenn sich am Arbeitsplatz wesentliche Änderungen ergeben, die sich auf die Sicherheit auswirken können.

F: Was sollten Arbeitgeber tun, wenn bei einer Gefährdungsbeurteilung eine Gefahr festgestellt wird?

A: Wenn bei einer Gefährdungsbeurteilung eine Gefahr festgestellt wird, sollten Arbeitgeber unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Problem anzugehen und Kontrollmaßnahmen zur Risikominimierung umzusetzen. Dies kann die Änderung von Arbeitsabläufen, die Bereitstellung zusätzlicher Schulungen für Mitarbeiter oder die Anschaffung neuer Sicherheitsausrüstung umfassen. Es ist wichtig, alle Maßnahmen zur Gefahrenbewältigung zu dokumentieren und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überwachen.

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